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Leserordnung

ÖFFENTLICHE BÜCHEREI DER PFARRE GUMPOLDSKIRCHEN

1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt in der Regel persönlich unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und eines Adressennachweises.
Mit seiner Unterschrift erkennt der Benutzer die Leseordnung an und erklärt sich mit der elektronischen Erfassung seiner persönlichen Daten im Sinne der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden. Änderungen des Namens, der Adresse oder der Telefonnummer sind umgehend bekanntzugeben.
Bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten notwendig, der sich gleichzeitig zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte verpflichtet.

2. Mitgliedschaft
Die Entlehnung von Medien ist nur mit gültigem Mitgliedsausweis (bzw. Leseheft) zulässig. Dieses Leseheft bleibt in der Bücherei.

3.  Entlehnung
Der Benutzer ist verpflichtet, die ausgewählten Medien vor Mitnahme verbuchen zu lassen.
Die Anzahl der zu entleihenden Medien kann durch die Bücherei begrenzt werden.
Die Entlehnfrist beträgt 3 Monate für Bücher und Spiele, 2 Wochen für alle anderen Medien,  kann aber verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Das Büchereiteam steht gerne beratend zur Verfügung.
Medien, die gerade verliehen sind, können reserviert werden.

Bei Überschreitung der Leihfrist müssen die festgesetzten Versäumnisgebühren entrichtet werden. Mahnungen werden erst nach Ablauf der Leihfrist versendet.

4.  Haftung
Die entliehenen Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht weiterverliehen werden.
Der Benutzer hat bei Empfang der Medien  vorhandene Schäden unverzüglich zu melden.
Die Medien sind vom Benutzer schonend und sachgemäß zu behandeln. Bei Verlust oder Beschädigung ist der Benutzer ersatzpflichtig. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach dem Neuwert der Medien.
Die Medien dürfen im Sinne der Lizenzbestimmungen nicht vervielfältigt werden. Die Bücherei übernimmt keine Haftung bei unsachgemäßer Handhabung sowie keine Gewährleistung, wenn elektronische Medien mit ihrer Gerätekonfiguration nicht kompatibel sind.

5.  Ausschluss
Benutzer, die Bestimmungen der Benützungsordnung nicht einhalten, können von der Leitung der Bücherei dauernd oder für begrenzte Zeit von der Benutzung ausgeschlossen werden.
Versäumnisgebühren oder Schadenersatz werden nötigenfalls auf dem Rechtsweg eingebracht.